Tilgungsrechner & Darlehensrechner: Ihr Tilgungsplan

Wer ein Hypothekendarlehen oder andere Kredite aufnehmen will, sollte die Vertragsoptionen auf Flexibilität prüfen und alle Eventualitäten durchspielen: Wie wird das Darlehen regulär verlaufen, was ändert sich, wenn ich Sondertilgungen leiste oder gar einen Zinswechsel vornehme?

Der FMH-Tilgungsrechner zeigt es Ihnen. Sie können die Tilgungshöhe im Laufe der Jahre mehrmals verändern, prozentuale oder Ratentilgung sowie Volltilgerdarlehen berechnen und sogar für die Zeit nach der Zinsfestschreibung mit unterschiedlichen Zinshöhen kalkulieren. Doch nicht nur das macht den FMH-Tilgungsrechner zu einem der besten im Internet:

Sie können damit unterschiedliche Varianten vergleichen und sofort erkennen, was sich im Darlehensverlauf ändert, wenn Sie einen Parameter ändern.

Tilgungsrechner

Drucken

Tilgungsrechner

Basisdaten zum Darlehen

  • (Monatsende)
  • % p.a.
  • Jahre Monate

Rückzahlung des Darlehens

  • Wie möchten Sie die Tilgung berechnen?
  • % p.a.
  • € Ratenhöhe
  • Jahre Monate

Optionale Veränderungen planen

  • % p.a.
  • € Ratenhöhe
  • % p.a.
  • € Ratenhöhe
  • % p.a.
  • € Ratenhöhe
  • % p.a.
  • € Ratenhöhe
  • % p.a.
  • € Ratenhöhe
  • % vom Darlehen
  • % vom Darlehen
  • % vom Darlehen
  • % vom Darlehen
  • % vom Darlehen
  • Zusätzliche regelmäßige Sonderzahlungen
  • % von Darlehen
  • Sondertilgungen im Effektivzins berücksichtigen

Darstellung des Tilgungsplans

  • Rechnerischer Sollzinssatz nach dem Ende der Sollzinsbindung % p.a.

Grundschuldkosten


Quelle: FMH
Realisierung: ALF AG

Die optimale Tilgung ist ein Teil der Baufinanzierung.

Ein anderer wichtiger Teil ist die Beratung und Betreuung im Rahmen der Finanzierung. Die FMH-Finanzberatung hat eine Liste von Baufinanzierungsvermittlern erstellt, die neben Top-Zinsen diese wichtigen Dienstleistungen bieten - und zwar bis lange nach der Vertragsunterzeichnung.

Statt der Tilgung in Prozent, können Sie auch die Höhe der Ratenzahlung verwenden. Sollten Sie die Rate aber so klein wählen, dass keine Tilgung von 1% erreicht wird, wird die Rate entsprechend angehoben.

Sie können auch die Laufzeit des Kredites bis zur kompletten Tilgung vorgeben. Dabei wird unterstellt, dass der angegebene Sollzinssatz während der gesamten Kreditlaufzeit gültig ist.

Immer öfters erlauben Banken auch während der Sollzinsbindung die Veränderung der Tilgungshöhe in Prozent, bezogen auf das Ursprungsdarlehen. Denkbar wäre auch eine Tilgungsveränderung nach der Sollzinsbindung, die bei vielen Darlehen - auch ohne Vereinbarung im Darlehensvertrag - möglich ist.

Eingabe: Jahr der Darlehenszeit und nicht das Kalenderjahr

Die Sondertilgungen können Sie als festen Betrag vorsehen oder in einer prozentualen Angabe, bezogen auf den vertraglich vereinbarten Darlehensbetrag.
Bitte beachten Sie, dass eine Betragsangabe nur dann berücksichtigt wird, wenn die prozentuale Angabe auf Null steht.

Weil Sondertilgung fast immer als eine Option, ohne genau festgelegten Termin und Höhe, vereinbart werden, können und müssen diese vom Kreditgeber nicht im Effektivzins berücksichtigt werden. In dieser Musterberechnung ist dies natürlich möglich, wenn Sie es wünschen.

In die Effektivzinsberechnung nach Preisangaben-Verordnung (PAngV) fließen neben der jeweiligen Ratenzahlung und- verrechnung auch Grundschuldkosten mit ein. Diese werden in diesem Berechnungsteil nicht abgefragt und finden somit keine Berücksichtigung. Bitte verwenden Sie dazu unseren ausführlichen Effektivzinsrechner.

Statt der Tilgung in Prozent, können Sie auch die Höhe der Ratenzahlung verwenden. Sollten Sie die Rate aber so klein wählen, dass keine Tilgung von 1% erreicht wird, wird die Rate entsprechend angehoben.

Die meisten Darlehensverträge unterstellen nach dem Ende der Sollzinsbindung, dass mit dem gleichen Sollzins weiter gerechnet wird. Dies ist extrem unrealistisch, aber der Gesetzgeber erlaubt es. Hier können Sie den von Ihnen vermuteten Sollzins eintragen.

Der von Ihnen gewählte Sollzinssatz ab dem Ende der Zinsbindung ist niedriger als der ursprüngliche Sollzinssatz. Diese Annahme darf laut Gesetzgeber gemäß Preisangabenverordnung (PAngV) Anlage zu §6, Satz 2 j) und Satz 2 k) nicht in die Effektivzinsberechnung einfließen. Der Tilgungsverlauf basiert allerdings auf dem Sollzins und somit auf Ihrer gewünschten Eingabe.

Monatliche Rate: Restschuld:
1.041,67 Euro 167.049,77 Euro

Details zur Tilgung

Während der Sollzinsbindung:
Ratenhöhe pro Monat: 1.041,67 Euro
Ratenhöhe pro Jahr: 12.500,04 Euro

Jährlicher Effektivzins:
 
2,02 % *
Summe der Ratenzahlungen: 125.000,40 Euro
enthaltene Zinsleistungen: 42.050,17 Euro
erbrachte Tilgungsleistungen: 82.950,23 Euro
darin enthaltene Sondertilgungen: 0,00 Euro
Restschuld: 167.049,77 Euro

* Ohne Grundschuldkosten

Während der gesamten Finanzierungszeit:
Angenommener Sollzins
nach Zinsbindung:
5,00 %
Neue Ratenhöhe (Monat): 1.666,67 Euro
Neue Ratenhöhe (Jahr): 20.000,04 Euro
Jährlicher Effektivzins
für die gesamte
Finanzierungsdauer:
2,84 % *
Summe der Ratenzahlungen: 341.706,46 Euro
enthaltene Zinsleistungen: 91.706,46 Euro
Rechnerische Gesamtlaufzeit: 20 Jahre 11 Monate
darin enthaltene Sondertilgungen: 0,00 Euro
Restschuld: 0,00 Euro

Ihr Tilgungsplan

DatumRatenhöheZinsanteilTilgungsanteilRestschuld
30.11.20240,00 Euro-250.000,00 Euro
30.12.20241.041,67 Euro416,67 Euro625,00 Euro-249.375,00 Euro
30.01.20251.041,67 Euro415,63 Euro626,04 Euro-248.748,96 Euro
30.02.20251.041,67 Euro414,58 Euro627,09 Euro-248.121,87 Euro
30.03.20251.041,67 Euro413,54 Euro628,13 Euro-247.493,74 Euro
30.04.20251.041,67 Euro412,49 Euro629,18 Euro-246.864,56 Euro
30.05.20251.041,67 Euro411,44 Euro630,23 Euro-246.234,33 Euro
30.06.20251.041,67 Euro410,39 Euro631,28 Euro-245.603,05 Euro
30.07.20251.041,67 Euro409,34 Euro632,33 Euro-244.970,72 Euro
30.08.20251.041,67 Euro408,28 Euro633,39 Euro-244.337,33 Euro
30.09.20251.041,67 Euro407,23 Euro634,44 Euro-243.702,89 Euro
30.10.20251.041,67 Euro406,17 Euro635,50 Euro-243.067,39 Euro
30.11.20251.041,67 Euro405,11 Euro636,56 Euro-242.430,83 Euro
30.12.20251.041,67 Euro404,05 Euro637,62 Euro-241.793,21 Euro
30.01.20261.041,67 Euro402,99 Euro638,68 Euro-241.154,53 Euro
30.02.20261.041,67 Euro401,92 Euro639,75 Euro-240.514,78 Euro
30.03.20261.041,67 Euro400,86 Euro640,81 Euro-239.873,97 Euro
30.04.20261.041,67 Euro399,79 Euro641,88 Euro-239.232,09 Euro
30.05.20261.041,67 Euro398,72 Euro642,95 Euro-238.589,14 Euro
30.06.20261.041,67 Euro397,65 Euro644,02 Euro-237.945,12 Euro
30.07.20261.041,67 Euro396,58 Euro645,09 Euro-237.300,03 Euro
30.08.20261.041,67 Euro395,50 Euro646,17 Euro-236.653,86 Euro
30.09.20261.041,67 Euro394,42 Euro647,25 Euro-236.006,61 Euro
30.10.20261.041,67 Euro393,34 Euro648,33 Euro-235.358,28 Euro
30.11.20261.041,67 Euro392,26 Euro649,41 Euro-234.708,87 Euro

Der von Ihnen gewählte Sollzinssatz ab dem Ende der Zinsbindung ist niedriger als der ursprüngliche Sollzinssatz. Diese Annahme darf laut Gesetzgeber gemäß Preisangabenverordnung (PAngV) Anlage zu §6, Satz 2 j) und Satz 2 k) nicht in die Effektivzinsberechnung einfließen. Der Tilgungsverlauf basiert allerdings auf dem Sollzins und somit auf Ihrer gewünschten Eingabe.